Die Schüler/die Schülerinnen kleiden sich angemessen (keine Jogginghosen,
keine bauchfreien T-Shirts, keine Hotpants).
Ein störungsfreier Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler muss
gewährleistet sein.
Wenn einzelne Schülerinnen oder Schüler dies durch verbale oder körperliche
Gewaltanwendung unmöglich machen, so sind die folgenden Maßnahmen
vorgesehen:
• Ausschluss des Schülers/der Schülerin vom Unterricht
• Verständigung der Eltern/Erziehungsberechtigten
• Eltern/Erziehungsberechtigte müssen Schüler/Schülerin abholen
• Schüler/Schülerin bekommt Arbeitsauftrag nach Hause mit
• in der Folge gemeinsames Gespräch Direktion –
Eltern/Erziehungsberechtigte – Lehrer, eventuell Jugendamt, um die
Eltern/Erziehungsberechtigten in ihrem Erziehungsauftrag zu
unterstützen
Im Wiederholungsfall greifen alle Maßnahmen wie vorher, zusätzlich
Der einmalige oder mehrmalige Ausschluss von Schulveranstaltungen ist
möglich, wenn die verantwortliche Lehrperson es für notwendig hält.
Mobiltelefone sind beim Betreten des Schulhauses auszuschalten. Lehrkräfte
können in Einzelfällen eine Benutzung erlauben.
Das WLAN darf nur nach Aufforderung der Lehrperson genutzt werden, wenn
diese anwesend ist.
Folgende Inhalte sind verboten:
Bei einem Fehlverhalten können Lehrkräfte das Mobiltelefon absammeln und
es bis zum Ende des Unterrichtstages einbehalten.
Pünktlichkeit zu Unterrichtsbeginn muss für Schülerinnen und Schüler eine
Selbstverständlichkeit sein.
Maßnahmen bei Zuspätkommen:
Für Wertgegenstände (Handy und Zubehör, Geld, Scooter, Schmuck,
Fahrräder, …) wird keine Haftung übernommen.